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Die Münchener Kanzlei „Westpfahl Spilker Wastl“ hat die Vorstellung ihres Gutachtens für den 20. Januar angekündigt.
München und Köln im Blick
Von: KNA | 23. Januar 2022
Das Missbrauchsgutachten der Erzdiözese München und Freising ist für den 20. Januar angekündigt worden. In Köln ging ein Missbrauchsprozess weiter.
Das Gutachten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising werde am 20. Januar (und damit nach Redaktionsschluss dieser „Paulinus“-Ausgabe) veröffentlicht, teilte die damit beauftragte Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl am 13. Januar mit. Brisant daran ist, dass im Untersuchungszeitraum 1945 bis 2019 prominente Kirchenmänner an der Spitze des Erzbistums standen, allen voran der inzwischen emeritierte Papst Benedikt XVI., damals noch als Joseph Ratzinger, außerdem die Kardinäle Friedrich Wetter und Reinhard Marx, zudem Michael Faulhaber, Joseph Wendel sowie Julius Döpfner.
Die Kanzlei hatte stets betont, die Ergebnisse eigenverantwortlich zu präsentieren. Auftrag der Kanzlei war es nach deren Angaben, sämtliche Fälle sexuellen Missbrauchs „im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit und Angemessenheit der Sachbehandlung“ zu prüfen und auch mögliche systemische Defizite zu benennen. Außerdem wolle man „gegebenenfalls und soweit rechtlich möglich“ diejenigen Repräsentanten des Erzbistums benennen, die nach Einschätzung der Juristen im Untersuchungszeitraum „möglicherweise fehlerhaft oder unangemessen im Zusammenhang mit der Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs gehandelt haben“.
Woelki machte methodische Mängel und äußerungsrechtliche Probleme geltend und beauftragte eine andere Kanzlei.
Köln: Missbrauchsprozess vor Landgericht läuft
Vor dem Landgericht Köln sagte der frühere Leiter des Kölner Kirchengerichts in einem Missbrauchsprozess gegen einen Priester am 13. Januar als Zeuge aus und verteidigte seinen Umgang mit den Vorwürfen gegen den Geistlichen. Er habe in der Angelegenheit aus den Jahren 2010 und 2011 eine rein beratende Funktion gehabt, sagte Günter Assenmacher (69) vor dem Landgericht. Zudem sei damals eine Anzeige gegen den nun angeklagten Priester U. zurückgezogen worden. „Unser Kernproblem war: Wir hatten niemanden, der etwas aussagt.“ Daher seien weitere kirchenrechtliche Schritte unterblieben.
Der heute 70 Jahre alte ehemalige Pfarrer U. wurde 2010 von seiner Nichte wegen Missbrauchs angezeigt. Vermutlich auf Druck der Familie zog sie ihre Anzeige später zurück. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen ein, und das Erzbistum Köln, das den Pfarrer zunächst beurlaubt hatte, setzte ihn wieder als Krankenhausseelsorger ein. Eine Meldung an den Vatikan unterblieb.
Im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung rollte die Erzdiözese den Fall 2018 wieder auf und wandte sich an die Behörden. Kardinal Rainer Maria Woelki untersagte U. die Ausübung priesterlicher Dienste. Laut der nun vorliegenden Anklageschrift soll U. sich zwischen 1993 und 1999 in 31 Fällen in Gummersbach an seinen drei minderjährigen Nichten vergangen haben – davon in drei Fällen schwer. Zudem soll er 2011 in Wuppertal zwei Mal ein elfjähriges Mädchen missbraucht haben. In der bisherigen Gerichtsverhandlung zeichnete sich ab, dass es weitere mögliche Opfer geben könnte, unter anderem U.s Pflegetochter. Er habe nicht gewusst, dass U. Pflegekinder gehabt habe, erklärte Assenmacher. Er sei auch nicht dafür zuständig gewesen, das Umfeld des Geistlichen auf mögliche weitere Gefährdungen hin zu überprüfen. Woelki entließ Assenmacher 2021 aus seinen Ämtern, nachdem ihm Rechtsgutachter mehrere fehlerhafte Auskünfte zu Missbrauchsfällen angelastet hatten – unter anderem im Fall U. Richter Christoph Kaufmann sagte, das Erzbistum hätte mit wenig Engagement sehr viel über U. erfahren können.
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