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Tätern nicht substanziell Einhalt geboten

Foto: Zeljko Jakobovac
Das Zwischenergebnis der historischen Untersuchung ist in Trier vorgestellt worden.

Tätern nicht substanziell Einhalt geboten

Von: Zeljko Jakobovac | 1. Januar 2023
Bei der Analyse des Umgangs mit den Missbrauchsfällen in der Amtszeit des Trierer Bischofs Bernhard Stein (1967–1981) hat der Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission „ein dem Grunde nach systematisches und planmäßiges, den mutmaßlichen Täter schützendes Vorgehen durch den Führungskreis des Bistums“ festgestellt. Der Trierer Stadtvorstand schlug derweil die Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes vor.

Grundlage für die Auswertung sind fast 500 interne Dokumente des Bistums und Gespräche mit Zeitzeugen und Zeitzeuginnen, sagte Dr. Lena Haase. Sie stellte am 16. Dezember in Trier mit Professor Dr. Lutz Raphael die Ergebnisse des Zwischenberichts „Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Bistum Trier in der Amtszeit Bernhard Steins (1967–1981)“ vor, den sie im Auftrag der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier verfasst haben.

Für die Amtszeit von Bischof Stein sind derzeit 305 Betroffene und 81 Beschuldigte bekannt. Bei 17 Tätern beziehungsweise Beschuldigten waren  die ihnen zur Last gelegten Taten  den zeitgenössisch Verantwortlichen im Bistum bekannt. Die weiteren 64 Personen sind seit 2010 durch Meldung Betroffener oder Zeitzeugen bekannt geworden. Der Zwischenbericht ist Teil des Projekts „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946 bis 2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier: eine historische Untersuchung“.

Der Zwischenbericht sei in sehr kurzer Zeit erstellt worden mit Blick auf einen politischen Termin in Trier, sagte Prof. Dr. Gerhard Robbers, der Vorsitzende der Unabhängigen Aufarbeitungskommission. Gemeint ist der Stadtrat, der sich mit der Frage befasst, ob der Bischof-Stein-Platz umbenannt wird.

Im Bistum oblag im Zeitraum 1967 bis 1981 die Entscheidung für Vorfälle des sexuellen Missbrauchs bei Bischof Stein. Nach Aktenlage waren die Leiter der Personalabteilung des Bistums, Reinhold Schaefer und Hermann Josef Leininger, mit jedem der 17 der Verwaltung bekannt gewordenen Missbrauchsfälle beschäftigt. Generalvikar Linus Hofmann war mit 14 Missbrauchstätern befasst, Bischof Stein mit elf.

Bewusst gegen rechtliche Sanktionen entschieden

Der Zwischenbericht beschreibt anhand von Fallbeispielen, wie die Bistumsleitung beziehungsweise das Umfeld der Betroffenen auf Missbrauchstaten reagierten. So wird etwa von einem Pfarrer berichtet, bei dem es immer wieder zu Ermahnungen und Exerzitien kam – er missbrauchte sexuell mindestens 22 Kinder beziehungsweise Jugendliche beiderlei Geschlechts. „Die Verantwortlichen des Bistums griffen nicht wirksam ein, sondern entschieden sich bewusst gegen die Option der Strafanzeige und scharfe kirchenrechtliche Sanktionen“, sagte Haase.

Im Bericht geht es auch um die persönliche Verantwortung von Bischof Stein. Dabei werden fünf „Pflichtenkreise“ unterschieden, an denen die moralische Verantwortung gemessen werden kann. Der Verpflichtung, angezeigten Verdachtsfällen nachzugehen, ist Bischof Stein demnach zweifellos nachgekommen.

Ganz anders sieht es hinsichtlich der Kooperation mit der Staatsanwaltschaft aus. Das Bistum unter Stein vermied die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, um einen Skandal zu vermeiden, schreiben die Autoren. „Auch bei der Sanktionspflicht sieht die Bilanz von Stein bescheiden aus.“ Der Ortsbischof verordnete neun beschuldigten und geständigen Priestern Exerzitien, er tat dies aber keineswegs konsequent in allen Fällen; Strafversetzungen folgten; scharfe kirchenrechtliche Sanktionen wie der Ausschluss aus dem Priesterstand wurden nur gegen zwei Wiederholungstäter ausgesprochen.

„Die Verhinderungspflicht hat aus heutiger Sicht eine ganz besonders hohe Bedeutung, denn letztlich soll das Handeln der Amtsinhaber darauf gerichtet sein, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Obhut der Kirche zu gewährleisten. Nach Aktenlage waren aber nur zwei von zwölf  Interventionen erfolgreich“, sagte Autorin Haase.

Nach den derzeit vorliegenden Akten hat Bischof Stein in keinem Fall mit Betroffenen gesprochen. In den bekannt gewordenen Fällen sind laut Zwischenbericht keine seelsorgerischen Schritte oder konkrete andere Hilfsangebote für Betroffene aktenkundig geworden. „Er setzte auf seelsorgerische Maßnahmen, sorgte für weitestgehende Geheimhaltung, war unaufmerksam, wenn es um die Kontrolle der selbst verordneten Besserungsmaßnahmen ging, und blendete die Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen aus“, heißt es im Zwischenbericht.





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