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Brüderkrankenhaus-Hausoberer Markus Leineweber (zwischen den Organisatoren Katharina Zey-Wortmann und Samuel Acloque) stellt beim Theo-Talk die Neuerungen beim kirchlichen Arbeitsrecht vor.
Lebensgestaltung bleibt privat
Von: Christine Cüppers | 22. Januar 2023
Trier:
Ist sie „der große Wurf“? Oder doch eher der späte Versuch einer Rettung in höchster Not? Und braucht es sie überhaupt, diese „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“? Angeregt haben 14 Gäste beim Theo-Talk in Trier diese Fragen diskutiert.
„Brandaktuell, komplex und umstritten“ sei das Thema des Abends, erklärte Katharina Zey-Wortmann, Leiterin der Katholischen Erwachsenenbildung Trier, in ihrer Begrüßung. Im lockeren Ambiente des Kegel- und Bowlingcenters Trier-Heiligkreuz ließen sich die interessierten, teils sachkundigen Teilnehmer aus berufenem Munde informieren über „Chancen und Grenzen des kirchlichen Arbeitsrechts – Was verbirgt sich hinter der Grundordnung des kirchlichen Dienstes?“
Markus Leineweber, Hausoberer und Vorsitzender des Direktoriums des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier (BKT), stand Rede und Antwort zu der Grundordnung, deren Neufassung die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands erst am 22. November beschlossen hatte. Für rund 800 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas hat dieses Kirchliche Arbeitsrecht Gültigkeit.
Anhand eines Schemas erläuterte Leineweber zunächst die „Einordnung karitativer Werke und ihre Grundordnung“, die sich auf den Auftrag Jesu zur Gottes- und Nächstenliebe rückbezieht. Die Grundordnung sei demnach „kein zusätzliches Arbeitsrecht neben dem staatlichen, sondern vielmehr eine Art Verfassung, die durchaus arbeitsrechtliche Relevanz haben kann“. Besonders in Einrichtungen der Alten- und Krankenhilfe schreibe diese Ordnung das christliche Programm der ursprünglich von Ordensleuten geführten Häuser fest.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sei die Grundordnung „bedauerlicherweise vor allem dann zum Vorschein gekommen, wenn es Probleme gab“. Der Theologe nannte Beispiele, „wie jeder sie kennt“, bei denen die „Moralisierung des christlichen Glaubens“ zu tiefen Verletzungen bis hin zum Bruch mit der Kirche geführt habe: etwa wenn der Reinigungskraft in der Kindertagesstätte gekündigt wurde, weil sie wieder geheiratet hat, oder der junge Mann, der in gleichgeschlechtlicher Beziehung lebte, erst gar nicht eingestellt wird.
Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen und nicht zuletzt infolge des Missbrauchsskandals habe vor allem der Caritasverband sich stark gemacht für Veränderungen der Grundordnung. Wesentliches Ziel war es, weg zu kommen von formalen Kriterien für kirchliche Dienstverhältnisse und hin zu einem „institutionsorientierten Ansatz“, bei dem grundsätzliche Haltungen gegenüber den christlichen Werten der Einrichtungen im Vordergrund stehen. „Man betont die Identifikation mit diesen Werten, die aus dem Gebot der Nächstenliebe vertreten werden“, stellte der BKT-Hausobere dar. Besonders wichtig sei, dass die private Lebensgestaltung künftig keiner rechtlichen Bewertung unterliege und „sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht“.
Als Theologe stehe er im Direktorium des Krankenhauses, des größten Arbeitgebers in Trier, für diese christliche Grundhaltung, die das Profil der Einrichtung präge, informierte Leineweber. Für seine Rolle als Hausoberer bedeute die Auseinandersetzung mit diesem Leitbild eine „spannende und herausfordernde Aufgabe“. Die Grundordnung berge für ihn den deutlich höheren Anspruch an die Verantwortlichen im Umgang mit Mitarbeitenden.
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Info
Näheres zu den Referenten und Themen der nächsten Theo-Talks am 13. Februar und 13. März, jeweils 19 Uhr im Kegel- und Bowlingcenter Trier-Heiligkreuz, Karlsweg 5, ist zu erfahren unter www.keb-trier.de/theo-talk.
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