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Zieht sich als Missbrauchsbeauftragter zurück: Bischof Ackermann.
Zügig Neukonzeption erarbeiten
Von: Von bip/KNA | 22. Mai 2022
Die Verantwortung für die Thematik des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich wird auf breitere personelle Basis gestellt. Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann, seit 2010 Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, wird die Aufgabe zur Herbst-Vollversammlung im September abgeben.
Die Deutsche Bischofskonferenz wird die personelle Verantwortungsstruktur für Fragen des sexuellen Missbrauchs auf eine breitere Basis stellen. Bereits zum Abschluss der Herbst-Vollversammlung der Bischöfe im September 2021 hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, erklärt, dass die Bischöfe auf Vorschlag von Bischof Ackermann ein Konzept zur Weiterentwicklung des Aufgabenbereichs erarbeiten, das die neuen Aufgaben, veränderte Anforderungen und Erwartungshaltungen sowie die gewachsene Sensibilität bei Fragen jedweder Form von Missbrauch berücksichtigen soll.
Mit der Weiterentwicklung werden auch personelle Veränderungen einhergehen. Bischof Ackermann, der das neu geschaffene Amt des Missbrauchsbeauftragten der Bischofskonferenz seit Februar 2010 übernommen hatte, wird diese Aufgabe zur Herbst-Vollversammlung im September 2022 abgeben. Darüber hat er Bischof Bätzing und alle Mitglieder der Bischofskonferenz in einem Brief informiert.
Bischof Ackermann erklärte am 12. Mai dazu: „Nachdem ich im vergangenen Jahr die Bischöfe gebeten habe, die Verantwortungsstruktur für den Bereich des sexuellen Missbrauchs neu aufzustellen, muss es jetzt – nachdem viele aktuelle Themen vorrangig waren – darum gehen, zügig eine Neukonzeption auf den Weg zu bringen. Meine Aufgabe als Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs werde ich daher abgeben.“
Bätzing dankt für „unermüdlichen“ Einsatz
Bischof Bätzing nahm die Entscheidung von Bischof Ackermann mit Respekt zur Kenntnis. „Bischof Ackermann hat über mehr als zwölf Jahre eine weitreichende und mit unermüdlichem Engagement ausgefüllte Aufgabe kompetent übernommen.“ Die Bischöfe seien ihm dankbar für diesen Dienst. „Die zahlreichen Sitzungen, persönlichen Begegnungen mit Betroffenen, die Kontakte in die Bundesregierung und auf internationaler Ebene sind nur wenige Elemente, die ich hier nennen kann“, so Bischof Bätzing. Die Interventions- und Präventionsordnung der Bischofskonferenz und viele weitere Dokumente seien ohne „das beherzte Wirken“ Ackermanns so nicht denkbar. „Dazu gehört in besonderem Maße die 2018 veröffentlichte MHG-Studie. Mit ihrer nicht einfachen Vorgeschichte war es Bischof Ackermann, der wesentlich zur Umsetzung dieses für uns wichtigen und wegweisenden Forschungsvorhabens beigetragen hat.“ Er sei dankbar, dass Bischof Ackermann seien Aufgabe als Missbrauchsbeauftragter bis zur Herbst-Vollversammlung der Bischofskonferenz im September noch vollumfänglich wahrnehme.
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, betonte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die Beauftragung Ackermanns 2010 sei ein wichtiges Signal gewesen, das zu diesem Zeitpunkt so deutlich von keiner anderen Institution gekommen sei. Ackermann habe entscheidend dafür gesorgt, dass Prävention und Aufarbeitung von Missbrauch in der katholischen Kirche vorangetrieben würden, sagte Claus. Sie erklärte weiter, sie hoffe, dass nun mit Blick auf die Aufarbeitung von Missbrauch in der katholischen Kirche kein Vakuum entstehe, da ein Konzept zur Neuaufstellung erst im Herbst vorgestellt werden solle.
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