Testament:Mein letzter Wille

Juristisch gesehen macht es keinen Unterschied, ob ein Mann oder eine Frau ein Testament verfasst – oder eben auch nicht. „Aber die Fragen und Lebenshintergründe sind doch häufig verschieden“, sagt Barbara Büllesbach-Weiß von Adveniat. Frauen seien zudem manchmal „im guten Sinne“ vorsichtiger und zurückhaltender, sagt Büllesbach-Weiß, die bei dem katholischen Hilfswerk Ansprechpartnerin für das Thema Testamente ist. Es gehört mit fünf weiteren zur „Erbschaftsinitiative“ (www.erbschaftsinitiative.de/vermaechtnis-fuer-die-eine-welt), die sich mithilfe von Testamentsspenden für eine gerechtere Welt einsetzen will. Beim ersten Vortrag zur Gestaltung des eigenen Nachlasses, der sich nur an Frauen richtet, schalten sich fast 200 Interessierte online zu.
„Wir haben anscheinend einen Nerv getroffen“, sagt Helga Klingbeil-Weber von der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands. Viele der Teilnehmenden haben sich zwar schon mit dem Thema Vererben beschäftigt, aber noch kein Testament geschrieben, wie eine kleine Umfrage zeigt. Laut der Dresdener Fachanwältin für Erbrecht, Patricia Goratsch, ist genau das das Problem: „Die meisten Verfahren haben wir, weil es keine Testamente gibt“, sagt sie.
Gesetzliche Erbfolge führt oft zu Streit
Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Verstirbt etwa der Mann, erbt die hinterbliebene Ehefrau die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte geht zu gleichen Teilen an die gemeinsamen Kinder. Sie bilden zusammen nun eine Erbengemeinschaft und müssen Entscheidungen gemeinsam treffen – beispielsweise, ob das Elternhaus verkauft werden soll oder nicht. Was aber, wenn die Witwe in dem Haus lebt und nicht genügend Geld hat, um ihre Kinder auszuzahlen? „In der Praxis führen solche Konstellationen oft zu Streit“, berichtet Goratsch.
„Am besten klärt man den Nachlass, bevor der Erste verstorben ist.“
Patricia Goratsch
Um eine gesetzliche Erbregelung zu umgehen, sei es deshalb besser, den eigenen Nachlass zu Lebzeiten klug zu gestalten. „Viele meiner Mandantinnen haben aber das Problem, dass der Mann verstorben ist und es kein Testament gibt“, so die Anwältin. Weil Frauen im Schnitt länger leben würden, hätten Kanzleien öfter mit Witwen zu tun als mit Witwern. Einige Frauen kämen aber auch ohne ihren Ehepartner allein zu ihr in die Beratung – was Goratsch gutheißt: „Am besten klärt man den Nachlass, bevor der Erste verstorben ist.“
Nachdem man sich selbst informiert habe, müsse dann der Partner überzeugt werden. Argumente für das Aufsetzen eines Testaments gibt es demnach ausreichend. So passe die gesetzliche Erbfolge beispielsweise in den seltensten Fällen zu den eigenen Wünschen und Vorstellungen.
Testament formal korrekt aufsetzen
„Will der Partner dennoch nicht mitmachen, machen sie alleine etwas“, rät Goratsch. Dabei sei es aber wichtig, den eigenen Nachlass formal korrekt zu gestalten.
Statt eines Testaments in Briefform à la: „Liebe Kinder ... Eure Mutti“ sollte über dem Nachlass klar „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ stehen. Gerichte seien streng, was die Formalitäten angeht, berichtet Goratsch. Wichtig sei zudem, dass der Nachlass handschriftlich verfasst werde. Zwingend sei zudem, die eigene Unterschrift unter das Testament zu setzen, empfehlenswert außerdem Ort und Datum. Der letzte Wille könne schließlich beim Nachlassgericht hinterlegt werden.
Es ist nie zu früh
Die Veranstaltung überzieht deutlich die geplanten anderthalb Stunden – weil die Teilnehmenden reichlich Fragen haben: Wie sieht es mit einer Erbengemeinschaft aus im Fall X und was ist eigentlich eine Zugewinngemeinschaft? Im Nachgang, versprechen die Veranstalter, gibt es noch Infomaterial. Und die kommenden Termine für Präsenz- und Online-Veranstaltungen der „Erbschaftsinitiative“ zum Thema „Wie schreibe ich mein Testament?“ stehen bereits fest. Fachanwältin Goratsch betont: „Es kann nie früh genug sein, sein Erbe anzugehen.“