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Doch wieder 35 "Pfarreien der Zukunft"

Foto: Bistum Trier
Nach Protesten ist Lebach im überarbeiteten Entwurf der Raumgliederung wieder als "Pfarrei der Zukunft" vorgesehen

Doch wieder 35 "Pfarreien der Zukunft"

Von: Tobias Wilhelm | 22. November 2017
Nach vielen konstruktiven Rückmeldungen ist der Entwurf für die künftige Raumgliederung des Bistums noch einmal überarbeitet worden: Nach der am 22. November vorgestellten Karte mit den künftigen Zuschnitten soll es wieder 35 „Pfarreien der Zukunft“ (PdZ) geben - inklusive Schweich und Lebach, die bereits im ersten Entwurf vorgesehen waren.

Das Bistum hatte am 23. Oktober im Zuge der Synodenumsetzung einen zweiten Entwurf zur Raumgliederung vorgestellt (der „Paulinus“ berichtete) und bis 10. November zu einer weiteren Resonanzphase eingeladen. Nach Auswertung der Rückmeldungen zeigt sich Christian Heckmann, Leiter der Stabsstelle zur Umsetzung der Synodenergebnisse, dankbar und froh über die in den knapp drei Wochen erfahrene Resonanz: Eingegangen seien etwa 100 Zuschriften vor allem von pfarrlichen Gremien, diverse Unterschriftenlisten sowie hunderte Postkarten, die im Rahmen der Kampagne „Pro Münstermaifeld“ zugeschickt wurden – insgesamt drei Ordner voll. „Die Rückmeldungen und Aktionen waren fast durch die Bank bedacht und kreativ – man spürt die Leidenschaft, für die eigene Pfarrei eine gute Lösung zu finden“, lobt Heckmann. Im Gegensatz zum ersten Entwurf von Ende März, der bei vielen Gläubigen noch auf totale Ablehnung gestoßen war, seien die meisten Reaktionen nun sehr konstruktiv und reflektiert gewesen.

Unterschriftenlisten verdeutlichten Änderungswünsche

Schwerpunkte lokaler Unzufriedenheit waren – wenig überraschend – die Pfarreiengemeinschaften Lebach und Schweich, die in dem zweiten Entwurf den zunächst vorgesehenen Status „Pfarrei der Zukunft“ eingebüßt hatten. Aber auch kleinere „Flurbereinigungen“ wurden angemahnt – so wollten etwa die Orte Steffeln und Lissendorf an der oberen Kyll lieber zu Gerolstein als zu Prüm gehören – jeweils an die 300 gesammelte Unterschriften verliehen diesem Ansinnen beachtlichen Nachdruck. Bollendorf wiederum orientiert sich – anders als die Nachbargemeinde Wallendorf – eher nach Bitburg als nach Neuerburg und bat um entsprechende Korrektur der Planungen. Auf Basis der Rückmeldung hat die „Teilprozessgruppe Raumgliederung“ laut Heckmann bei intensiven, teils täglichen Beratungen an einem passenderen Zuschnitt der neuen pastoralen Einheiten gefeilt – und einen Großteil der Änderungswünsche eingearbeitet.

Schweich und Lebach sind wieder dabei

Das Wichtigste zuerst: der überarbeitete Entwurf (der am 21. November an die Dekanats- und Pfarrbüros verschickt wurde und über den bei einer gemeinsamen Sitzung der diözesanen Räte drei Tage später beraten werden soll) sieht wie bei der ersten Fassung vom Frühjahr wieder 35 „Pfarreien der Zukunft“ vor – inclusive Lebach und Schweich (allerdings jeweils mit reduziertem Umfang). Anders als anfangs geplant, wechseln etwa das frühere Dekanat Welschbillig von Schweich zur PdZ Trier sowie die Pfarreien Büdlich und Heidenburg zur PdZ Hermeskeil. Dafür kehrt die „Fidei“ (Zemmer, Orenhofen und Schleidweiler), die Wittlich zugeordnet war, wieder zu Schweich zurück. Die PdZ Lebach wird ebenfalls kleiner – Illingen, Hüttigweiler und Hirzweiler-Welschbach orientieren sich eher in Richtung Neunkirchen, was bei der pastoralen Zuordnung berücksichtigt wird. Weitere Veränderungen im neuen Entwurf (in Klammern die zukünftige PdZ) betreffen Beckingen (Dillingen), Lampaden (Trier), Horath (Bernkastel-Kues), Sevenich (Kastellaun/Simmern), Nörtershausen (Ochtendung), Bollendorf (Bitburg), Niederlauch, Schönecken, Laasel (Prüm) sowie Glaadt, Esch, Jünkerath, Schüller, Lissendorf und Steffeln (Gerolstein).

Kirchenrechtliche Anhörung und Diözesangesetz

Das weitere Prozedere: Nach dem Treffen der diözesanen Räte am 24. November beginnt die „bischöfliche Willensbildung“, auf die eine kirchenrechtlich vorgeschriebene formale Anhörung der Pfarreien folgt. Zur finalen Umsetzung der Neugliederung wird laut Heckmann ein entprechendes Diözesangesetz erlassen werden.

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