Zum wiederholten Mal finden die Beauftragungen zum Dienst als Pastoralreferent und -referentin sowie als Gemeindereferent und referentin in einer gemeinschaftlichen liturgischen Feier statt. Das ist ein sehr schönes, sprechendes Zeichen. Denn es spricht von der Bereitschaft, dass die pastoralen Berufe bei aller Notwendigkeit, das jeweils eigene Profil zu entwickeln, vor allem zu einem fähig sein sollten: zur Gemeinsamkeit im Dienst am Volk Gottes.
In den vergangenen Jahren der Ausbildung wurde auf diese Gemeinsamkeit großer Wert gelegt, nicht nur unter den beiden Berufsgruppen der Pastoral- und Gemeindereferenten, sondern auch mit den Priesteramtskandidaten und den Bewerbern zum Diakon im Hauptberuf. Hier konnte neben den berufsspezifischen Kompetenzen das eingeübt werden, was im Geschäft des pastoralen Alltags unverzichtbar ist: die Kooperation der pastoralen Dienste untereinander. Sie hatte immer schon eine grundsätzliche Bedeutung, wird vor Ort von den Realitäten oft auf die Probe gestellt, kommt manchmal an ihre Grenzen - und ist dennoch unverzichtbar. Der Apostel Paulus hat die Einheit der verschiedenen Dienste immer wieder angemahnt. Denn es ist ein Dienst am und mit dem Volk Gottes und am und durch das Evangelium ...